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			<title><![CDATA[Mustereinspruch für Krypto & Bitcoin]]></title>
			<author><![CDATA[Matthias Steger, Steuerberater]]></author>
			<category domain="https://bitcoin-tax.de/blog/index.php?category=Einkommensteuer"><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000006">Einspruch einlegen ist in Deutschland innerhalb der Einspruchsfrist von 4 Wochen ab Bekanntgabe des <br>Einkommensteuerbescheides möglich. Bekanntgabe erfolgt vereinfacht gesagt 4 Tage nach dem <br>Datum des Steuerbescheides. Die 4 Wochenfrist endet nie an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag<br>sondern immer an einem Werktag.<br><br>Der nachfolgende Mustereinspruch hat bestimmte Teile die man löschen kann, wenn es auf den eigenen Fall<br>nicht zutrifft. Eheleute sollten immer gemeinsam Einspruch einlegen.<br><br>Absender:<br>Max und Lara Muster<br>Musterstraße 1<br>12345 Mustersstadt<br><br><br>per Elster / Brief <br>Finanzamt Musterstadt<br>Veranlagungsstelle<br><br>Musterstadt, den xx.xx.xxxx<br>Steuernummer/ Aktenzeichen: XXX/XXX/XXXX<br>Steueridentnummer(n):<br><br>Einkommensteuer für das Jahr XXXX<br>Einspruch gegen den vorgenannten Bescheid vom xx.xx.xxxx<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br>gegen den vorgenannten Bescheid lege ich/ legen wir form- und fristgerecht Einspruch ein.<div><br>Dieser wird wie folgt begründet:<br><br>Im Steuerjahr wurden die Einkünfte aus Kryptowerten steuerlich berücksichtigt.<br><br>Abweichend von der Ermittlung der entsprechenden Einkünfte beantrage ich/ beantragen wir:<br><br>1) Die Ermittlung der Spekulationseinkünfte nach dem LiFo Verfahren zu ermitteln. Wir verweisen auf das <br>Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 25.01.2025 Az. 3 K 760/22. Die Ermittlung nach dem FiFo Verfahren<br>war nur auf Basis der Vorgaben des BMF-Schreibens vom 06.03.2025 erfolgt, stellt jedoch keine Ausübung<br>meines Wahlrechts dar.<br><br>2) Einkünfte aus Lending / Staking / Liquidity Mining wurden dem regulärem Steuersatz unterworfen. <br>Jedoch unterliegen diese dem besonderen Steuersatz nach § 32d EStG, wir verweisen auf das Verfahren<br>vor dem Bundesfinanzhof VIII R 22/25.<br><br>3) Bei der Ermittlung der Spekulationseinkünfte wurde eine walletbezogene Betrachtung vorgenommen.<br>Dies ist jedoch nicht zutreffend und wir verweisen auf das Verfahren vor dem Finanzgericht Niedersachsen<br>zum Aktenzeichen 10 K 165/23.<br><br>4) Es wurden steuerfreie Airdrops als steuerpflichtig angesehen, die Steuerfreiheit wird beantragt. Es<br>wird auf das Verfahren vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg zum Az. 4 K 2402/25 verwiesen.<br><br>Bis zur Entscheidung über das / die o.g. Verfahren wird Ruhen des Verfahrens beantragt.<br><br>Zugleich wird insoweit Aussetzung der Vollziehung beantragt.<br><br><br><br>Unterschrift<br><br><br></div></div>]]></description>
			<pubDate>Sun, 19 Apr 2026 15:54:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Ist die Wallettrennung lt. BMF Schreiben zu Krypto wirklich zwingend?]]></title>
			<author><![CDATA[Matthias Steger, Steuerberater]]></author>
			<category domain="https://bitcoin-tax.de/blog/index.php?category=Einkommensteuer"><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000005">Kaum jemand weiß es und daher übersieht man eine Kleinigkeit, die große Bedeutung hat.<br><br>Jeder Verkauf eines Token müsste eigentlich in einer Anlage SO getrennt von allen anderen Verkäufen <br>in die Steuererklärung einfließen.<div><br></div><div>Doch wer gibt schon hunderte oder gar tausende Anlagen SO ab, technisch dürfte man auch an der<br>Elster-Schnittstelle scheitern.</div><div><br></div><div>Wenn man diesen Gedanken jedoch nachgeht, stellt sich die Frage ob eine Depot- oder Wallettrennung für <br>die Ermittlung der Spekulationsgewinne zwingend ist.<br><br>Aus unserer Sicht liegen zum Beispiel alle Bitcoin in einer Blockchain und man kauft sich Verfügungsrechte. </div><div><br></div><div>Kann man einen Bitcoin aus der Blockchain entfernen? Nein.<br>Kann mein einen Bitcoin versenden oder mitnehmen? &nbsp;&nbsp;Nein.<br><br>Bitcoin sind in der Blockchain "gefangen".<br><br>Wenn dem so ist, würde die Wallettrennung keinen Sinn machen, weil alle Bitcoin die mir gehören, sind in<br>der Blockchain, egal wo ich meine Schlüssel dazu verwalte.<br><br>Gedankenlogisch ist die Walletbezogene Gewinnermittlung eine Billigkeitsmaßnahme der Finanzverwaltung.<br><br>Daher setzen wir auf das Finanzgericht Niedersachen, was zum Aktenzeichen 10 K 165/23 über diese Frage <br>zu entscheiden hat.</div></div>]]></description>
			<pubDate>Sun, 19 Apr 2026 15:28:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Airdrops in der Einkommensteuer]]></title>
			<author><![CDATA[Matthias Steger, Steuerberater]]></author>
			<category domain="https://bitcoin-tax.de/blog/index.php?category=Einkommensteuer"><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000004"><div><img class="image-0" src="https://bitcoin-tax.de/images/Airdrops-in-der-Einkommensteuer.png"  title="" alt="" width="928" height="518" /><span class="ff1"><b>Was sind Airdrops im Steuerrecht?<br><br>Das BMF-Schreiben vom 06.03.2025 definiert Airdrops in Randziffer 29 wie folgt <br><br>"</b></span><span class="fs11lh1-5">Bei einem Airdrop werden Kryptowerte „unentgeltlich“ verteilt. In der Regel handelt es</span></div><div>sich dabei um Marketing-Aktionen, deren Ausgestaltung unterschiedlich sein kann. Mit</div><div>einem Airdrop kann z. B. die Auflage verbunden sein, dass die Teilnehmenden mehrere</div><div>Online-Formulare ausfüllen müssen. Auf diese Weise können Kundendaten gesammelt</div><div>werden. Für andere Airdrops wird gefordert, das Projekt in sozialen Netzwerken zu</div><div>bewerben. Bei größeren Airdrops erhält mitunter nur ein Teil der die Bedingungen</div><div>erfüllenden Teilnehmenden die zu verteilenden Kryptowerte, etwa aufgrund einer</div><div>Zufallsauswahl. Ein Airdrop kann allerdings auch dergestalt stattfinden, dass gänzlich</div><div>ohne Zutun der Inhaberin oder des Inhabers eines öffentlichen Schlüssels</div><div>(vgl. Randnummer 18) an diesen Kryptowerte übertragen werden."</div><div><br></div><div>Vereinfacht sind Airdrops Token, die man ohne Zutun erhält.</div><div><br></div><div><span class="fs11lh1-5"><b>Ist das die Unterscheidung zwischen Airdrops, Candy und Bounty?</b></span></div><div><br></div><div>Korrekt, wenn man für eine Token etwas leistet bezeichnet man diesen Vorgang üblicherweise als <br>oder Bounty (man füttert somit die Nutzer an).</div><div><br></div><div><span class="fs11lh1-5"><b>Ist jeder Airdrop steuerfrei?</b></span></div><div><br></div><div>Leider ist nicht jeder Airdrop steuerfrei und die Finanzverwaltung hat auch Zweifel, wie man die <br>Ausführungen des BMF-Schreibens vom 10.06.2025 in Randziffer 70-74 in der Praxis umzusetzen hat.<br><br>Streitig ist derzeit, ob "Zufall" in diesem Sinne nur Zufall dem Grunde und der Höhe nach oder nur</div><div>dem Grunde nach bedeutet. Das klingt sehr spitzfindig, denn Zufall ist normalerweise so definiert,</div><div>dass man keinen Einfluss hat (also müsste der Höhe nach ausreichen). Aber vor dem Finanzgericht<br>Baden-Württemberg wird diese Frage durch unser Büro geklärt (Aktenzeichen 4K 2402/25).<br><br><b class="fs11lh1-5">Sind dann alle Airdrops im Moment steuerpflichtig?<br><br>Nein, </b><span class="ff1">viele Airdrops sind steuerfrei, weil man diese komplett zufällig verteilt werden. Somit war weder</span><span class="ff1"><br></span><span class="ff1">dem Grunde noch der Höhe nach zu erwarten, welche Token man wann und in welcher Menge erhält.</span><span class="ff1"><br></span><span class="ff1"><br></span><span class="ff1">Strittig ist zum Beispiel der ENS Airdrop, hier war dem Grunde nach möglicherweise damit zu rechnen, dass </span></div><div><span class="ff1">mein einen Airdrop bekommt, aber weder war klar, ob das wirklich stattfindet noch standen Zeitpunkt und </span><span class="ff1"><br></span><span class="ff1">Höhe vorher fest.</span><span class="ff1"><br></span><span class="ff1"><br></span><span class="ff1">Sollte </span><span class="ff1"><span class="imUl">ausnahmsweise</span></span><span class="ff1"> vorher festgestanden haben, was man tun muss um zu einem bestimmten Tag eine genau </span><span class="ff1"><br></span><span class="ff1">festgelegte Menge Token zu erhalten, wäre der Airdrop steuerpflichtig. </span><span class="ff1"><br></span></div><div><span class="ff1"><br></span></div><div><div><b><span class="fs11lh1-5">Fällt bei steuerfreien Airdrops immer Schenkungssteuer an?</span></b></div><div><b><span class="fs11lh1-5"><br></span></b></div><div><b><span class="fs11lh1-5">Nein, </span></b><span class="ff1">es gibt einen Schenkungsfreibetrag von 20.000 € der für alle Airdrops eines Emittenten innerhalb </span><span class="ff1"><br></span><span class="ff1">von 10 Jahren nutzbar ist. Maßgebend ist der Wert der Token zum Zeitpunkt des Bezugs.</span><span class="ff1"><br></span><span class="ff1"><br></span><span class="ff1">Ob überhaupt eine Schenkung vorliegt, sollte gerichtlich überprüft werden, weil es sich üblicherweise nicht um </span></div><div><span class="ff1">eine Schenkung, also freigebige Zuwendung, sondern um eine Marketingmaßnahme handelt. Der Ausgeber </span><span class="ff1"><br></span><span class="ff1">der Token will, dass man damit handelt, er will Geld verdienen - das ist kein Geschenk im engeren Sinne.</span><span class="ff1"><br></span><span class="ff1"><br></span><span class="ff1">Wollen Sie mehr zu Airdrops wissen? Vor allem, wie man diese richtig in Cointracking eingibt, oder </span><span class="ff1"><br></span><span class="ff1">was man bei BlockPit beachten muss, warum Koinly die deutschen Regeln nicht kennt - senden Sie uns</span><span class="ff1"><br></span><span class="ff1">eine Nachricht, wir beraten Sie gern.</span></div></div></div>]]></description>
			<pubDate>Sat, 11 Apr 2026 18:36:00 GMT</pubDate>
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