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Miner - Wieviel Steuern musst Du zahlen?

Miner werden grundsätzlich als Gewerbetreibende angesehen.

Dies deutet, dass sämtliche Coins die als Reward zufließen, bei Verkauf oder Umtausch stets zu Betriebseinnahmen führen.

Es gibt keine Freibeträge.

Umsatzsteuerlich führt der Zufluss von Coins durch Mining zu keiner Umsatzsteuer.

In der Literatur ist derzeit umstritten, ob der Weiterverkauf oder der Umtausch von Coins die per Mining zufließen Umsatzsteuer anfließt.

Daher sollten Coins aus Mining stets in einer gesonderten Wallet gehalten werden.

Wer seine Coins nicht trennt - geht das Risiko ein, dass alle Coins "steuerlich infiziert" werden, also alle Betriebsvermögen werden!

Verluste aus Mining sind dem Finanzamt nicht Recht.

Daher unterstellt das Finanzamt, bei dauerhaften Verlusten, gern, dass man ein privates Motiv verfolgt und keinen Totalgewinn anstrebt.

Das nennt man dann steuerlich "Liebhaberei" - damit sind Verluste auch oft rückwirkend unbeachtlich.

Gewinne hingegen, sind stets steuerpflichtig.

Aber, wenn Du wirklich sicher sein willst, wie Deine Mining Erträge oder Verluste zur vesteuern sind - mach einen Termin mit mir und wie klären das per Video Chat oder auch am Telefon (auf Honorar).
Gelegentliches Mining

In seltenen Ausnahmefällen kommt es vor, dass ein Miner nur ab und zu, als Hobby als Miner tätig wird.

Praktisch kann man dies heute ausschließen, es sei denn jemand stellt gelegentlich seine Rechnerkapazitäten zur Verfügung (Cloud-Mining).

In diesem Fall, also ohne nachhaltige Beteiligung am Markt, kann man auch an der Coin Reward beteiligt sein.

Erzielt man keine gewerblichen Einkünfte (siehe links) - geht die Finanzverwaltung davon aus, dass man Sonstige Einkünfte gem. § 22 EStG erzielt.

Diese sind in Anlage SO einzutragen.

Umstritten ist noch, wann der Zufluss zu versteuern ist.
a) Bei Erhalt der Coins
b) Bei Verkauf der Coins

Eines ist derzeit sicher, der spätere Verkauf der Coins führt nicht zu Spekulatonseinkünften.

Aber ob Du die per Mining erhaltenen Coins wirklich versteuern musst, bekommst Du am einfachsten heraus, wenn Du mit mir in Kontakt trittst und in einem Beratungsgespräch oder per Video Chat Deinen Fall erklärst und wir gemeinsam eine Lösung suchen [auf Honorarbasis].
Pool Mining

Beim Pool-Mining geben Teilnehmer des Pools Geld (FIAT) oder Kryptowährungseinheiten in einen Pool, um damit Rechnerzeiten und bessere Hashrates zu beschaffen - um durch gemeinsames Mining dann die Blockreward zu erhalten.

Pool-Mining ist steuerlich sehr komplex. Zu klären sind durch Dich als Teilnehmer des Pools folgende Fragen:

a) Ist der Pool in Deutschland ansässig oder im Ausland?

b) Wenn der Pool in Deutschland ansässig ist - wer erstellt dann die gesonderte und einheitlichen Feststellungserklärungen?
Profi-Hinweis: Jeder Beteiligte ist im Zweifel dazu verpflichtet!

c) Wenn der Pool im Ausland ansässig ist - was für Pflichten bestehen dort?

d) Wenn der Pool im Ausland ansässig ist - gibt es eine Betriebsstätte im Inland?

Hier ist die Einschaltung eines auf dieses Themas profilierten Steuerberaters anzuraten.

Ein wichtiges Thema ist die Haftung für die Gewerbesteuer und die Notwendigkeit eine Erklärung über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften einzureichen. Hier kann jedem Mitglied eines Pools sowohl steuerlich wie auch strafrechtlich Gefahr drohen.

Pool Mining bedarf auf jeden Fall sorgfältiger Beratung - das wird auf den Plattformen gern "weggelassen" und kann Dich als Anleger in sehr schwierige Situationen bringen.

Wenn Du mehr wissen, willst - trage mir Dein Anliegen vor und gemeinsam versuchen wir die für Dich beste Lösung zu finden - auf Honorarbasis
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